Lexikon -Erblasser-Beratung bei Dread-Disease
Die Leistung in Fällen des Beratungs-Rechtsschutzes nach ist wie folgt: für über Beratung hinausgehende Tätigkeit eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts im Erbrecht bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, wenn nach Versicherungsbeginn beim Versicherungsnehmer eine der Erkrankungen eintritt, die in der Dread- Disease-Liste (Angst-Erkrankung) aufgezählt sind und die ärztlich festgestellt ist, für den Versicherungsnehmer in der speziellen Eigenschaft als Erblasser. Als Dread Disease wird eine schwere Krankheit oder auch eine Unfallverletzung bezeichnet. Gegen deren Folgen kann man sich in unterschiedlicher Form über die in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abgedeckten Behandlungskosten hinaus versichern, z. B. gegen Berufsunfähigkeit etc.